Beratung für unbegleitete, minderjährige Geflüchtete
Für wen ist die Beratung?
Unbegleitete, minderjährige Geflüchtete sowie ihre Betreuungspersonen und -einrichtungen in Bielefeld und Umgebung
Wer berät?
Mitarbeiter_innen des AK Asyl Bielefeld; gegebenenfalls werden juristische oder medizinische Fachleute hinzugezogen
Wobei hilft die Beratung?
Die Jugendlichen werden in einem Erstgespräch über ihre Rechte und Pflichten als unbegleitete, minderjährige Geflüchtete aufgeklärt. Die Beratung umfasst dabei neben der Klärung der aufenthalts- bzw. asylrechtlichen Vorgehensweise sowie der jeweiligen Verfahren nach dem Aufenthalts- und Asylgesetz auch Fragen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht sowie auch die Aufklärung über das Vormundschaftsverfahren vor dem Familiengericht. Im Falle einer Asylantragstellung werden die Jugendlichen außerdem auch auf ihre bevorstehende Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorbereitet. Bei ihrer Anhörung werden sie dann von den jeweiligen Vormündern oder Bezugspersonen begleitet.
Diese Beratung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den sogenannten Clearingeinrichtungen und anderen Jugendhilfeeinrichtungen in Bielefeld und Umgebung, in denen die Jugendlichen untergebracht werden. Darüber hinaus werden für die Mitarbeiter_innen dieser Einrichtungen und der Jugendämter sowie für die Vormünder und ehrenamtliche Unterstützer_innen der Jugendlichen regelmäßig Schulungen und Fortbildungen angeboten bzw. für andere Träger durchgeführt.
Informationsmaterial
- B-UMF UN Kinderrechte.pdfBroschüre des Bundesfachverbandes UMF: Konsequenzen aus den Abschließenden zu Beobachtungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes354 K
- MFKJKS Handreichung UMF 2017.pdfBroschüre des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) des Landes NRW: Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen569 K