Richtigstellung: Aussage von Richter ist falsch
In der vergangenen Woche stellte der Direktor des Amtsgerichts Bielefeld Jens Gnisa die Jahresbilanz 2015 seiner Einrichtung vor. Dazu stellt der AK Asyl e.V. richtig:
Der AK Asyl e.V. hat nicht, wie behauptet wird, zu der von Herrn Gnisa kritisierten Demonstration aufgerufen. Die spontane friedliche Demonstration im Juli 2015 richtete sich gegen die drohende Abschiebung einer 18-Jährigen nach Albanien und das Einsperren der jungen Frau im Abschiebegefängnis in Büren.
Äußerst irritierend ist die Darstellung von Richter Gnisa vor allem, weil der Protest nicht nur legitim, sondern sich auch als juristisch richtig herausgestellt hat. Denn der Haftbeschwerde gegen das Einsperren der Geflüchteten wurde stattgeben. Die Geflüchtete wurde zu Unrecht eingesperrt. Dass höhere Gerichte solche Entscheidungen treffen ist kein Ausnahmefall, sondern die Regel.
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