29.12.2009

Pressemitteilung: Rechte von Flüchtlingen in Deutschland werden massiv missachtet

Die Rechte von Flüchtlingen in Deutschland auf Schutz und menschenwürdiges Leben werden weiterhin massiv missachtet, wie die Erfahrungen der AK-Asyl-Beratungen zeigen. Daraus resultieren konkrete politische Forderungen.

Der AK Asyl e.V. hat im Jahre 2009 ca. 150 Flüchtlinge aus OWL beraten. Dabei ging es sowohl um aufenthalts- und sozialrechtliche Fragen, wie um die Unterstützung und Beratung von traumatisierten Flüchtlingen um Fragen nach Arbeitserlaubnissen und Deutschkursen und vieles andere mehr.

Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge

Am 31.Dezember 2009 geht die gesetzlich geregelte Altfallregelung (§104a Aufenthaltsgesetz) für langjährig geduldete Flüchtlinge zu Ende. Ein Großteil der Flüchtlinge die es 2008 und 2009 geschafft haben trotz der restriktiven Ausschlusskriterien eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, haben nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz am 3. Dezember die Chance auf eine Verlängerung erhalten um erneut Arbeit zu suchen. Die Bundesregierung und die Innenministerkonferenz haben aber auch 2009 keine generelle Lösung für langjährig geduldete Flüchtlinge geschaffen.
Inzwischen leben weitere 60.000 über 6 Jahre geduldete Flüchtlinge in Deutschland, die durch die Stichtagsregelung in § 104a ausgeschlossen wurden.
Alte und chronisch kranke Menschen, die keine Chance haben ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen fallen faktisch aus der Altfallregelung heraus.
Weiterhin erhalten Menschen, die wegen geringen Straftaten, wie Kleindiebstahl, Fahren ohne Fahrschein oder Übertreten des Residenzpflichtbereiches mehr als 50 bzw. 90 Tagessätze erhalten haben aus jeder Altfallregelung heraus.

Wir fordern deshalb: Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen, ohne Nachweis der Lebensunterhaltssicherung, ohne Stichtagsregelung und andere restriktive Ausschlusskriterien.

Gleichstellung im Sozialrecht

Weiterhin erhalten Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den ersten vier Jahren und z.T. auch darüber hinaus 35 % weniger als den ALG II Satz. Der ALG II Satz ist gering genug, hier eine zweite Ebene des Existenzminimums einzuführen ist schlichtweg Diskriminierung und ein rassistisches Sondergesetz.

Wir fordern deshalb die sofortige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Familientrennungen durch Wohnsitzauflagen

Durch eine Wohnsitzauflage sind Flüchtlinge vielfach auf einen Wohnort festgelegt. Dies führt in der Praxis und bei den leeren Kassen der Kommunen oft dazu, dass selbst Familien auseinander gerissen werden, da Gemeinden einem Zuzug erst dann zustimmen, wenn die Familien für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen können.

Wir fordern: Freie Wohnortwahl für Flüchtlinge bzw. Berücksichtigung ihrer familiären und engen freundschaftlichen Bindungen.

Abschiebestopp in den Iran

Viele Flüchtlinge aus dem Iran, die noch keinen festen Aufenthaltsstatus haben sind durch die aktuellen Entwicklungen im Iran sehr aufgewühlt und haben Angst vor einer Abschiebung. Trotzdem hat die Innenministerkonferenz im Dezember keinen Abschiebestopp beschlossen.

Wir fordern erneut: Sofortigen Abschiebestopp in den Iran!