Pressemitteilung: Fordert Rot-Grün schärfere Haftbedingungen?
Düsseldorf – Die rot-grüne Landesregierung in NRW hat am 10. Dezember 2014 einen Entwurf für ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz bekanntgegeben. Außer einigen, möglichen Verschärfungen bei den Haftbedingungen bleibt alles wie es war.
Düsseldorf – Die Rot-Grüne Landesregierung in NRW hat am 10. Dezember 2014 einen Entwurf für ein Abschiebungshaftvollzugsgesetzt bekanntgegeben. Außer einigen, möglichen Verschärfungen bei den Haftbedingungen bleibt alles wie es war.
Obwohl Abschiebungsgefangenen keine Straftaten begangen haben, unterlagen sie in der JVA Büren fast de selben Haftbedingungen, wie die dort eingesperrten Strafgefangenen. Dass diese Haftbedingungen unrechtmäßig sind, hat der BGH in einem Urteil vom 25. Juli 2014 (Az.: V ZB 137/14) festgestellt. Seitdem werden die Betroffenen in Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen nach Berlin und Eisenhüttenstadt verbracht.
Um die Abschiebungshaft wieder in NRW betreiben zu können, hat die Rot-Grüne Landesregierung am 10 Dezember 2014 ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz vorgelegt. Dieses besteht aus lediglich fünf Paragraphen und führt aus, dass Abschiebungsgefangene denselben Haftbedingungen wie Strafgefangene unterliegen sollen.
Allerdings gibt es einige Verschärfungen. Während nach dem alten Gesetz Abschiebungsgefangenen das Recht hatten, eigene Kleidung zu tragen und von der Arbeitspflicht befreit waren, ist dieses im neuen Gesetz nicht mehr explizit vorgesehen. Auch fehlt es an einer Sonderregelung, dass auf Abschiebungsgefangene auf der Flucht nicht geschossen werden darf.
Zwar hat Innenminister Ralf Jäger in den letzten Wochen immer wieder in die Diskussion eingebracht, dass Abschiebungshaft Ultima Ratio sein soll, doch in dem Gesetz ist hiervon keine Rede mehr. Auch hat der Dialog, den Jäger mit den in der Flüchtlingsarbeit tätigen Verbänden und Organisationen zum Thema Abschiebungshaft führen wollte, nicht stattgefunden.
Die AG Abschiebungshaft im AK Asyl e.V. kritisiert, dass Jäger auch vorhat, das alte Personal der JVA Büren zu übernehmen und keine größeren Umbaumaßnahmen durchführen will, um den Strafhaftcharakter der JVA Büren abzubauen. „Es ist schon schwer enttäuschend, dass die Rot-Grüne Landesregierung weiterhin Flüchtlinge wie Verbrecher einsperren will“, so Frank Gockel, Sprecher der AG Abschiebungshaft. Gockel weiter: „vollkommen unverständlich ist aber, dass nun sogar die Gefahr besteht, dass die Haftbedingungen verschärft werden.“
Die AG Abschiebungshaft kritisiert weiter, dass es keinerlei Ansatz zur Haftvermeidung gibt. Gockel dazu: „NRW war schon immer mit der Anzahl der inhaftierten Flüchtlinge weit vorne und will es wohl auch bleiben. Es ist unverständlich, warum NRW auf die Inhaftierung von Kindern und Jugendliche, alte Menschen, schwerkranke und behinderte Menschen, schwangere Frauen und traumatisierten Flüchtlingen nicht verzichten will.“
Den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Internetseite des NRW-Landtages:
Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in NRW
- Dateien:
- PM_2014-12-11_Schaerfere_Haftbedingungen.pdf295 Ki