27.03.2015

PM: Prozess um rassistische Polizeikontrollen endet mit Einstellung

Im November 2014 wurde eine Mitarbeiterin des AK Asyl e.V. vom Amtsgericht Bielefeld zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie angeblich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben soll. Sie war gemeinsam mit Schwarzen Klienten im Juni 2014 kontrolliert und durchsucht worden, ohne dass der Polizei konkrete Verdachtsmomente vorlagen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten in der anschließenden Gerichtsverhandlung für einen Freispruch plädiert.

Screenshot der Pressemitteilung

„Die Gerichtsverhandlung hatte deutlich gezeigt, dass es sich bei den polizeilichen Maßnahmen um rassistische Kontrollen gehandelt hat. Unsere Mitarbeiterin hat diese berechtigterweise als solche benannt und kritisiert. Es hat uns maßlos empört, dass das die Richterin nicht für die nötige Aufklärung gesorgt hat, sondern unsere Mitarbeiterin auch noch zu einer Geldstrafe verurteilt hat – ohne schlüssige rechtliche Begründung!“, so Kathrin Dallwitz vom AK Asyl e.V..

Verurteilte Mitarbeiterin des AK Asyl e.V. wird vom Landgericht quasi freigesprochen.

Die verurteilte Mitarbeiterin des Vereins ging gegen das inakzeptable Urteil des Amtsgerichtes in Berufung. Das Landgericht Bielefeld gab dem Antrag auf Berufung statt und stellte das Verfahren ein. Die Prozesskosten und Anwaltskosten der Angeklagten werden von der Staatskasse übernommen.

„Das Ergebnis entspricht einem Freispruch. Es wurde durch die Einstellung eine weitere aufwändige Verhandlung vor dem Landgericht vermieden.“, erläutert der Rechtsanwalt Sebastian Nickel aus Bielefeld das Vorgehen des Gerichts.

„Dass es bis zum Landgericht gehen musste ist ärgerlich. Einmal mehr hat die Polizei unter Beweis gestellt, dass sie mit Kritik nicht umgehen kann. Eine Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus in Polizei, Justiz und Behörden wurde wieder einmal vertan.“, stellt Kathrin Dallwitz fest.