PM: Protest gegen Abschiebung endet mit Vereinbarung
Protest erwirkt erneute Verhandlung über Inhaftierung und Abschiebung einer jungen Frau. Haftantrag weist formale Mängel auf.
Die Bielefelder Ausländerbehörde stellte am Dienstag einen Haftantrag, um eine 18-Jährige von ihrer Familie zu trennen, in Abschiebehaft zu nehmen und dann alleine nach Albanien, wo sie niemanden kennt, abzuschieben. Das Gericht stimmte zu.
Durch ca. 100 solidarische Menschen, die sich spontan versammelt hatten, um die Ausfahrten des Amtsgerichts zu blockieren, konnte die Überstellung ins Abschiebegefängnis Büren zunächst verhindert werden. Die Blockade der Abschiebung wurde aufgelöst, nachdem von Seiten der Ausländerbehörde und Polizeiführung versprochen wurde, dass der Fall der 18jährigen Frau heute um 9:00 Uhr nochmal intern in der Stadt Bielefeld besprochen wird. Dort soll nochmal geprüft werden, ob sie aus humanitären Gründen doch weiterhin geduldet wird, bis es der Mutter besser geht. Damit könnte die bevorstehende Abschiebung noch verhindert werden.
Im Laufe des Tages wurde die Ausländerbehörde bereits aufgefordert den Haft Antrag zurückzunehmen. Dies wurde offenbar vom Bürgermeister P. Claußen abgelehnt. Die immer wieder vorgebrachte Entschuldigung, dass der Haftbeschluss erlassen worden sei und nun niemand mehr etwas dagegen tun könne ist falsch. Die Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld, und damit der Bürgermeister, können die 18jährige in eigener Verantwortung aus dem Abschiebegefängnis in Büren entlassen und aus humanitären Gründen eine weitere Duldung aussprechen.
Zu diesen humanitären Gründen zählt auch der Umstand, dass die Mutter der jungen Frau im Krankenhaus ist und laut ärztlicher Stellungnahmen die Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand der Mutter im Falle der Abschiebung der Tochter massiv verschlechtern würde. Es gibt eine aktuelle ärztliche Stellungnahme der behandelnden Ärzte des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld, in dem die Mutter behandelt wird.
Die 18 jährige kümmert sich um ihre Mutter und um ihre minderjährigen Geschwister. Sie übersetzt in Behördenangelegenheiten und unterstützt die Familie. Der Rest der Familie hat eine Verlängerung die Aufenthaltsgestattung erhalten. Nur die nun 18jährige Tochter soll alleine nach Albanien abgeschoben werden. Sie hat in Albanien keine Familie und weiß nicht wohin sie soll.
Gegen den Haftbeschluss ist bereits Beschwerde eingelegt worden, da dieser mehrere formale Mängel aufweist. So wurde der Sachverhalt beispielsweise nicht individuell vom Gericht geprüft, sondern es wurde in weiten Teilen schlicht der Antrag der Ausländerbehörde übernommen.
- Dateien:
- PM_2015-07-22_Abschiebung_Albanien.pdf83 Ki