03.03.2015

PM: Gesetzgeber verhandelt über Gesetzentwurf zum Zuwanderungsrecht

Bundesregierung beschließt Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats. AK Asyl e.V. unterstützt einige der Kritikpunkte des Bundesrats, kritisiert jedoch die vorrangig ökonomischen Erwägungen, die hinter diesen zu stehen scheinen.

Voraussichtlich an diesem Mittwoch, den 04. März 2015 wird die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung die Stellungnahme des Bundesrats zu ihrem Gesetzesentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung diskutieren. Vermutlich will sie an diesem Tag eine Gegenäußerung beschließen, die sodann im Bundestag diskutiert werden wird.

Am 6. Februar hatte der Bundesrat zum Entwurf Stellung bezogen. Er kritisierte die von der Bundesregierung vorgesehenen Haftgründe und forderte die entsprechenden Absätze im Entwurf zu streichen. Er kritisierte außerdem, dass das Ziel einer besseren Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt durch den Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt würde. Unter anderem stehe die Begrenzung der Aufenthaltserlaubnis diesen Zielen im Wege. Der Bundesrat fordert in diesem Zusammenhang auch ein eigenes Aufenthaltsrecht für jugendliche Geduldete, die sich in einer Ausbildung befinden.

Die Flüchtlingsberatungsstelle AK Asyl e.V. stimmt den genannten Kritikpunkten des Bundesrats zu. Leider orientiert sich der Bundesrat jedoch in seiner Bewertung des Entwurfs überwiegend an ökonomischen Erwägungen. Diese sollten jedoch nicht im Vordergrund stehen, wenn es um die persönlichen Rechte und das Wohlergehen von Menschen geht.

Der Gesetzentwurf beinhaltet vor allem eine Verschärfung der Regelungen zur Inhaftierung von Asylsuchenden sowie eine Erweiterung des Ausweisungsrechts. Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, wie beispielsweise ProAsyl und Amnesty International werfen deshalb dem Gesetzgeber vor, mit dem Entwurf vor allem darauf hin zu arbeiten, dass Bundesgebiet künftig noch effektiver gegen Schutzsuchende abzuschotten als bisher. So sollen Asylsuchende beispielsweise zukünftig inhaftiert werden können, wenn sie zur Ermöglichung ihrer Einreise pro Person insgesamt 3000 Euro oder mehr bezahlt haben. Die Höhe des Betrages soll als Indiz für eine Einschleusung in das Bundesgebiet gelten. Özkan Aksoy, Mitarbeiter des AK Asyl e.V., meint dazu „Dieses Gesetz enthält völlig absurde Maßstäbe. Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen, haben häufig keine andere Wahl, als teure Fluchthelfer zu engagieren. Legale Fluchtwege sind systematisch versperrt.“ Die Norm verstößt außerdem gegen das Völkerrecht, welches unter anderem besagt, dass keine Strafe gegen Flüchtlinge verhängt werden darf, die eingereist sind, um Asyl nachzusuchen.