14.04.2015

PM: Abschiebungshaftvollzugsgesetz des Landes NRW verfassungswidrig

Düsseldorf – Der rot/grüne Gesetzesentwurf zum Abschiebehaftvollzugsgesetz des Landes NRW ist verfassungswidrig. Dieses ist das Ergebnis der heutigen (14. April 2015) Expertenanhörung im Düsseldorfer Landtag. Nach Auffassung der AG Abschiebungshaft im AK Asyl e.V. muss nun der Gesetzesentwurf zurückgenommen werden.

Miniatur der Pressemitteilung

Nachdem Ende Juli 2014 der Bundesgerichtshof endgültig festgestellt hat, dass der Vollzug von Abschiebungshaft in NRW seit Jahren unrechtmäßig war, schloss das Abschiebegefängnis im westfälischen Büren seine Pforten.

Seitdem werden Abschiebegefangene nach Berlin oder Eisenhüttenstadt verbracht, was zu einem erheblichen Mehraufwand für die Ausländerbehörden führt. Abschiebehaft wird daher nur noch, wie es eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist, als „Ultima Ratio“ angewendet und die Zahl der inhaftierten Flüchtlinge ist stark gefallen.

Um die Arbeit der Ausländerbehörden zu erleichtern und damit die Zahl der Abschiebegefangenen wieder deutlich zu steigern, hat die rot/grüne Landesregierung ein Abschiebehaftvollzugsgesetzt vorgelegt, mit dem die JVA Büren wieder betrieben werden soll. Von Anfang an wurde dieses von der Fraktion der Piraten kritisiert. Um sich umgehend informieren zu können, bat die Fraktion um eine Expertenanhörung.

Normalerweise ist es üblich, dass bei einer Expertenanhörung alle Fraktionen einen Experten benennen. Dieses war heute jedoch anders. Lediglich die Fraktion der Piraten hat mit Prof. Dr. Christine Graebsch von der Fachhochschule Dortmund und Leiterin des Strafvollzugsarchivs an der FH Dortmund eine Expertin bestellt. „Es lässt sich nur mutmaßen, warum die anderen Fraktionen darauf verzichtet haben“, so Frank Gockel, Pressesprecher der AG Abschiebungshaft im AK Asyl e.V. Gockel: „Sicherlich wird es sehr schwer sein, jemanden zu finden, der den Gesetzesentwurf nicht für verfassungswidrig hält.“

Dementsprechend äußerte sich auch Frau Graebsch in der Anhörung: „Das vorgeschlagene Gesetz ist […] in mehrfacher Hinsicht verfassungs- und europarechtswidrig“, so ihre Kernaussage.

Graebsch kritisiert, dass Grundrechte, wie die körperliche Unversehrtheit, das Briefgeheimnis oder die Informationsfreiheit eingeschränkt werden, ohne dass festgelegt wird, wie dieses erfolgen soll. Auch gibt es keine Regelungen für die Bedürfnisse von besonders schutzbedürftigen Personen, wie Kinder und Jugendliche, Traumatisierte oder schwerstkranke Menschen. Außerdem gibt es keinerlei Änderungen beim Vollzug, wie er vorab in Büren durchgeführt wurde, da noch immer das Strafvollzugsgesetz gilt.

Frank Herrmann von der Fraktion der Piraten teilte noch während der Expertenanhörung die Meinung von Frau Graebsch, als sie fordert, die Inhaftierung zum Zwecke der Abschiebung auszusetzen. Gockel dazu: „Es würde dann schnell deutlich, wie überflüssig Abschiebungshaft ist.“ Nach der Auffassung der AG Abschiebungshaft bleibt den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nichts anderes übrig, als das Gesetz zurückzunehmen.

Im Anhang finden Sie die Stellungnahme von Frau Prof. Dr. Christine Graebsch.

AG Abschiebungshaft im AK Asyl e.V.
Kavalleriestr. 26
33602 Bielefeld
Tel.: 05231 / 601089
Handy: 0171 / 4759240
Fax: 05231 / 601085
E-Mail: ag-abschiebungshaft@remove-this.ak-asyl.info
Ansprechpartner: Frank Gockel