22.11.2014

Westfalen-Blatt: Aktivistin muss zahlen

Zeitungsausschnitt

Seite 11 - Lokales Bielefeld

28-Jährige leistete Widerstand gegen Polizisten – Verteidiger äußert Rassismus-Vorwürfe

Bielefeld(WB). Wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte ist eine 28-jährige Mitarbeiterin des Arbeitskreises Asyl zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Amtsrichterin Vanessa Becker urteilte damit gegen Oberstaatsanwalt Torsten Polakowski und Verteidiger Sebastian Nickel, die Freispruch gefordert hatten.

Von Uwe Koch

Am Abend des 9. Juli war es an der »Real«-Tankstelle an der Teutoburger Straße zu einer Polizeikontrolle gekommen, nachdem Beamte auf dem Kesselbrink ein Drogengeschäft vermutet hatten. Sie verfolgten danach drei dunkelhäutige Männer, die dann an der Heeper Straße in einen Wagen stiegen. Dieses Auto wurde von der 28-jährigen Frau zum Friedenshaus IBZ an der Teutoburger Straße gesteuert, wo man gemeinsam eine Veranstaltung besuchen wollte.

Während die Kontrolle der Männer trotz gewisser Sprachschwierigkeiten »unproblematisch« gewesen sei, habe sich die 28-jährige Frau der Forderung nach Ausweispapieren widersetzt. Gemeinsam mit einer hinzu gekommenen Polizeibeamtin gelang es dann allerdings, der Frau schließlich die Handtasche abzunehmen. Dazu war ihr der rechte Arm auf den Rücken gedreht worden. Die 28-Jährige hatte das Handeln der Beamten als »rassistische Kontrolle« bezeichnet. Verdachtsmomente hätten sich nur aus der Hautfarbe der Männer ergeben, so ihr Vorwurf.

In einem ärztlichen Attest waren deshalb »Prellungen und Quetschungen« festgestellt worden. Drogen waren in der Tat bei allen Autoinsassen von den Polizisten nicht gefunden worden.

Der Oberstaatsanwalt, der am ersten Verhandlungstag noch eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von insgesamt 200 Euro angeboten hatte, sah am Freitag weder eine Beleidigung noch einen Widerstand der Angeklagten. Sie habe lediglich »passiven Widerstand« geleistet, und das sei nicht strafbar, sagte er. Der Verteidiger unterstellte der Polizei sogar »institutionellen Rassismus«. Eine Entschuldigung bei seiner Mandantin wäre angebracht gewesen, sagte er unter dem Beifall von Zuhörern aus dem linken Spektrum.

Amtsrichterin Vanessa Becker ließ sich schließlich weder von den Plädoyers noch von Zwischenrufen und Gejohle während ihrer Urteilsbegründung beirren. Zweifellos habe die 28-jährige Frau Widerstand gegen die Beamten geleistet, sagte die Juristin. Die Beamten dieses Polizeieinsatzes seien zudem nicht rassistisch vorgegangen, betonte sie.