06.11.2014

Pressemitteilung: Prozess wegen rassistischer Polizeikontrollen

Mitarbeiterin des AK Asyl e.V. wegen Widerstand gegen rassistische Maßnahme angeklagt. AK Asyl ruft für den 11.11. um 12:30 Uhr im Amtsgericht Bielefeld zu solidarischer Prozessbeobachtung auf.

In den vergangenen Monaten kam es auf dem Kesselbrink wiederholt zu rassistischen Polizeikontrollen. Auch eine Mitarbeiterin des AK Asyl geriet im Juli diesen Jahres in eine solche Kontrolle. Sie war auf dem Weg zu einem Arbeitstreffen, als die Polizei sie und drei weitere Schwarze Menschen ab dem Kesselbrink verfolgte und auf dem Real-Parkplatz kontrollierte und durchsuchte. Die betroffene Mitarbeiterin erinnert sich: " Die Polizei hat ohne konkrete Anhaltspunkte Drogendelikte unterstellt. Offenbar gerieten wir ins Visier der Polizei, weil wir Schwarz sind". Während der Durchsuchung erlitt die betroffene Mitarbeiterin eine Prellung und Quetschungen.

Kurze Zeit nach dem Übergriff der Polizei wurde Anzeige gegen sie wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" erstattet, weil sie während der Durchsuchung ihre Tasche festgehalten haben soll. Darüber hinaus erhielt sie eine Anzeige wegen "Beleidigung", weil sie die polizeiliche Maßnahme kritisiert und als rassistisch bezeichnet haben soll. In Folge dessen ist nun für den 11. November um 12.30 Uhr ein Verfahren am Amtsgericht Bielefeld angesetzt. "Es ist erschreckend, dass die Polizei in Bielefeld sich überhaupt getraut hat, so offensichtlich Jagd auf die Schwarze Bevölkerung zu machen. Dass sie jetzt aber auch noch die Frechheit besitzt, ein Verfahren zu eröffnen gegen eine Person, die zu Unrecht durchsucht wurde, das grenzt an Absurdität!", so Özkan Aksoy vom AK Asyl.

Rechtsanwalt Sebastian Nickel ist ebenfalls empört: "Es ist durch jüngere Gerichtsentscheidungen klargestellt worden, dass eine polizeiliche Rasterung von Betroffenen aufgrund der Hautfarbe - sogenanntes racial profiling - rechtswidrig ist und nicht hingenommen werden muss. Eine solche Kontrolle zu kritisieren, ist das Grundrecht einer jeden Bürgerin. Anstatt einer strafrechtlichen Verfolgung, wäre hier eine polizeiliche Entschuldigung angemessen gewesen".

Der AK Asyl ruft dazu auf, sich solidarisch zu zeigen mit all jenen, die in den vergangenen Monaten in Bielefeld Opfer rassistischer Polizeikontrollen wurden und an der Verhandlung als Prozessbeobachter_in teilzunehmen. Die betroffene Mitarbeiterin selbst betont: "Ich bin kein Einzelfall. Wir haben in den vergangenen Monaten als AK Asyl innerhalb von vier Wochen rund um den Vorfall über zwanzig Fälle rassistischer Kontrollen dokumentiert".

Pressekontakt:

Herr Nickel steht sowohl kurz vor, als auch kurz nach dem Verfahren für ein kurzes Pressegespräch zur Verfügung.

Rechtsanwalt Sebastian Nickel
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