21.11.2014

Pressemitteilung: Gericht gewichtet Zeugenaussagen unterschiedlich

Eine Mitarbeiterin der Flüchtlingsberatung AK Asyl e.V. wurde nun vom Amtsgericht Bielefeld zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt. Sie war im Juli gemeinsam mit drei Klienten von der Polizei kontrolliert worden, ohne dass der Verdacht der Beamten erhärtet werden konnte. Sie hatte die Kontrolle als rassistisch und unrechtmäßig bezeichnet und sich geweigert, ihre Handtasche mit vertraulichen Unterlagen an die Beamten herauszugeben. Heute musste sie sich am zweiten Verhandlungstag des Vorwurfs des Widerstands und der Beleidigung zur Wehr setzen.

Screenshot Pressemitteilung

Am ersten Verhandlungstag hatte bereits einer der Kontrollierten sowie ein Polizeibeamter ausgesagt. Den Verdacht der Beleidigung zog daraufhin sogar der anklagende Staatsanwalt in Zweifel. Er war sich aber noch unsicher, ob oder ob es sich nicht um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gehandelt habe und wollte das gesamte Verfahren gegen Zahlung von 200 Euro einstellen. Am heutigen zweiten Prozesstag folgten weitere Aussagen von Zeug_innen. Es sagten zwei weitere Personen, die gemeinsam mit der Beschuldigten kontrolliert wurden, ein weiterer Polizeibeamter, der zusammen mit seinem Kollegen vom ersten Verhandlungstag die Kontrolle initiiert hatte, eine Polizeibeamtin, die die Durchsuchung der Beschuldigten durchgeführt hatte, sowie eine  Arbeitskollegin vom AK Asyl e.V. aus.

Anschließend waren sich Verteidigung der Angeklagten und der Staatsanwalt einig: Sowohl von einer strafbaren Beleidigung, als auch von Widerstand konnte beim Verhalten der Flüchtlingsberaterin keine Rede sein. Beide plädierten somit darauf die Angeklagte frei zu sprechen. Die augenscheinlich noch unerfahrene Richterin sah dies allerdings anders. Die Kritik an der Kontrolle, dass es sich um eine rassistische Maßnahme handelte sah sie nicht als Straftat an. Dadurch, dass die Beschuldigte ihre Tasche mit vertraulichen Unterlagen festgehalten hat soll aber angeblich eine Widerstandshandlung darstellen. Dabei würdigte die Richterin die Zeugenaussagen recht unterschiedlich. Den teils widersprüchlichen Aussagen der Polizeibeamten, deren Anzeigen auch nur zur Rechtfertigung ihrer Kontrolle, die nicht ergeben hat, dienen könnten, gab sie mehr Gewicht, als den lebensnah, detailliert und plausiblen Schilderungen von den zusammen mit der Beschuldigten kontrollierten.