27.02.2015

Neue Westfälische: Diskriminierend: Kritik an Polizeibericht

Zeitungsausschnitt

Lokales Bielefeld - Seite 11

Behörde räumt Fehler in einzelnen Passagen ein

VON JENS REICHENBACH

Bielefeld. Der Integrationsrat der Stadt hat eine Mitteilung der Bielefelder Polizei über Ladendiebe vom vergangenen Dienstag gerügt, in der "offensichtlich diskriminierende Vorurteile und Stigmatisierungen ausgedrückt und bewirkt" worden seien.

Die drei Vorsitzenden des Rates, Mehmet Ali Ölmez, Viola Obasohan und Murisa Adilovic, schreiben in ihrer Stellungnahme: "Die Täter werden als Flüchtlinge, Asylbewerber aus Syrien und Marokko identifiziert, was für den Tatbestand überhaupt nicht von Bedeutung ist. Für völlig absurd halten wir es, wenn erwähnt wird: ,Der Marokkaner hatte erst am Samstag einen Asylantrag gestellt.? Welche Botschaft will die Polizei der Öffentlichkeit vermitteln?"

Den Integrationsratsvorsitzenden sei nicht ersichtlich gewesen, warum es bei einem Diebstahl wichtig sei, wie lange die Verdächtigen sich in Deutschland aufhalten und welche Ausweispapiere mitgeführt wurden. "Eine Hervorhebung von Migranten in einer Mitteilung über ein Strafvergehen, vor allem wenn die Herkunft eindeutig nichts mit der Tat zu tun hat, dient lediglich der Bildung von Vorurteilen." Der Integrationsrat fordert daher ein Verbot von Pressemeldungen und Aussagen, die eine Verbindung zwischen ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe und Religion einerseits sowie Terrorismus oder kriminellem Verhalten andererseits herstellen.

Zudem weist der Rat darauf hin, dass zur Vermeidung von Diskriminierungen in Pressemitteilungen auf Minderheitenkennzeichnung von Personen zu verzichten sei, soweit diese Angaben nicht aus ermittlungstaktischen oder aus Fahndungsinteresse erforderlich sind.

In der Praxis ist bei Täterbeschreibungen die Nennung von Nationalitäten nicht selten. Der Integrationsrat halte allerdings Beschreibungen wie "südländisch" in Fahndungsfällen für nicht dienlich und fordert, nur konkrete Beschreibungen zu verwenden.

Die Polizei reagierte kleinlaut auf die Vorwürfe: "Die Pressearbeit des Polizeipräsidiums orientiert sich am Informationsbedürfnis der Bevölkerung und an den polizeifachlichen Notwendigkeiten in einer öffentlichen Berichterstattung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Verpflichtung. Die in Rede stehende Pressemeldung vom 24. Februar entspricht diesem Anspruch bedauerlicherweise in einzelnen Passagen nicht." Deshalb wolle die Behörde der Einhaltung der Leitlinien für die Polizei NRW zum Schutz nationaler Minderheiten vor Diskriminierungen zukünftig noch mehr Beachtung schenken. Zudem wolle man sich mit dem Integrationsrat zur Verständigung über grundsätzliche Fragen austauschen.

Die Leitlinien der Polizei NRW orientieren sich am Pressekodex, in dem es heißt: "In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht."