Neue Westfälische: AK Asyl-Mitarbeiterin nicht freigesprochen
Bielefeld (jr). Nach dem Bericht über die Einstellung des Verfahrens wegen Wiederstands gegen Polizeibeamte gegen eine Mitarbeiterin des AK Asyl, bittet Guiskard Eisenberg, Sprecher des in der zweiten Instanz zuständigen Landgerichts, um eine Korrektur: "Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld und fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt. Die Angeklagte wurde also nicht freigesprochen." Obwohl die Einstellung für die Betroffene wie ein Freispruch wirke, sei die Nachricht "AK Asyl-Mitarbeiterin doch freigesprochen" nicht zutreffend.
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