Neue Westfälische: AK-Asyl-Mitarbeiterin doch freigesprochen
Berufungsverfahren wegen Widerstandes eingestellt
Bielefeld (jr). Nach dem überraschenden Urteil gegen eine Mitarbeiterin (28) des Arbeitskreises Asyl (AK Asyl) wegen Widerstands gegen Polizeibeamte im November 2014 ist das Verfahren in der Berufung nun vom Landgericht eingestellt worden, heißt es in einer Mitteilung des AK Asyl.
Wie berichtet, hatte sich die Mitarbeiterin am 9. Juni 2014 auf dem Real-Parkplatz an der Teutoburger Straße lautstark dagegen verwehrt, dass Polizeibeamte zwei Schwarzafrikaner kontrollieren und durchsuchen wollten, die mit ihr im Auto vom Kesselbrink gekommen waren. Dabei soll sie sich derart gegen die Durchsuchung der Beamten gewehrt haben, dass die Polizisten die Frau später wegen Widerstandes anzeigten. Im November wurde die Mitarbeiterin des AK Asyl dann vom Amtsgericht Bielefeld zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten damals für einen Freispruch plädiert.
"Die Gerichtsverhandlung hat gezeigt, dass es sich bei den polizeilichen Maßnahmen um rassistische Kontrollen gehandelt hat", erklärte nun Kathrin Dallwitz vom AK Asyl. "Unsere Mitarbeiterin hat diese als solche benannt und kritisiert. Es hat uns maßlos empört, dass die Richterin nicht für die nötige Aufklärung gesorgt, sondern unsere Mitarbeiterin zu einer Geldstrafe verurteilt hat." Die Richterin hatte nach dem Urteil damals betont, dass dieser Fall "nichts mit Rassismus" zu tun habe.
Die Mitarbeiterin ging daraufhin in Berufung, das Landgericht Bielefeld gab dem Antrag auf Berufung statt und stellte nun das Verfahren ein. Prozess- und Anwaltskosten der Angeklagten trägt nun die Staatskasse.
"Einmal mehr hat die Polizei unter Beweis gestellt, dass sie mit Kritik nicht umgehen kann. Eine Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus in Polizei, Justiz und Behörden wurde wieder einmal vertan", betonte Dallwitz.
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