Scharfe Kritik an Gesetzentwurf zu Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung
Am heutigen 06. März 2015, fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs zum Bleiberecht und der Aufenthaltsbeendigung statt. Die "Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege" (BAGFW) hat gemeinsam mit PRO ASYL dazu eine Pressemitteilung erarbeitet, die wir hier gerne inklusive ausführlicher Stellungnahmen dokumentieren.
Presseerklärung vom 05. März 2015
Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband und PRO ASYL kritisieren drohende Ausweitung der Abschiebungshaft und Aushöhlung der geplanten Bleiberechtsregelung
Der aktuelle Gesetzentwurf für eine Reform des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, der morgen im Bundestag beraten wird, stößt auf erhebliche Bedenken. PRO ASYL, die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern grundlegende Nachbesserungen im nun beginnenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.
Auf scharfe Kritik der Verbände stoßen insbesondere die geplanten Regelungen zur Ausweitung der Inhaftierung Asylsuchender und des Einreise- und Aufenthaltsverbots, das die geplante Bleiberechtsregelung konterkariert. Zudem seien wesentliche Forderungen bisher unberücksichtigt, etwa die notwendige Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und die dringend erforderliche Streichung der Spracherfordernisse beim Ehegattennachzug.
Drohende Ausweitung von Inhaftierungen
Die Organisationen befürchten, dass die Neuregelung zu einer erheblichen Ausweitung der Inhaftierung Asylsuchender führt. Zudem ist das neu geschaffene Instrument des Ausreisegewahrsams, das ermöglicht, Abzuschiebende bis zu vier Tage zu inhaftieren, inakzeptabel.
Der Gesetzentwurf schafft die rechtliche Möglichkeit, Asylsuchende allein aus dem Grund zu inhaftieren, weil sie aus einem anderen EU-Staat eingereist sind. Künftig soll die Dublin-Haft möglich sein, „wenn der Ausländer einen Mitgliedstaat vor Abschluss eines dort laufenden Verfahrens zur Zuständigkeitsprüfung oder zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz verlassen hat…“. Dies würde dazu führen, dass die Mehrheit der Asylsuchenden, die unter die Dublin-Verordnung fallen, in Haft genommen werden können. Dies ist nicht akzeptabel. Flucht ist kein Verbrechen!
Bleiberechtsregelung droht konterkariert zu werden
Die Wohlfahrtsverbände und PRO ASYL begrüßen die Intention, endlich eine stichtags- und altersunabhängige Bleiberechtsregelung zu schaffen. Allerdings besteht die Sorge, dass die Regelungen zum Bleiberecht durch die vorgesehene Ausweitung des Einreise- und Aufenthaltsverbots faktisch konterkariert werden.
Gegen wen ein Aufenthaltsverbot erteilt wurde, zum Beispiel weil er nicht ausgereist ist, obwohl die Pflicht dazu bestand, soll vom Bleiberecht ausgeschlossen werden können. Der Gesetzgeber ermöglicht damit den Behörden, das Bleiberecht nach eigenem Ermessen entweder anzuwenden oder nicht. Dies nehme der Bleiberechtsregelung ihre humanitäre Kraft, öffnete der Willkür Tür und Tor und dürfe daher keinesfalls Wirklichkeit werden, warnen die Organisationen.
Hinzu kommt: Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereiste junge Erwachsene werden in der Regel kein Bleiberecht nach dem neuen Gesetz beantragen können, selbst wenn sie eine Ausbildung absolvieren oder studieren. Denn die meisten von ihnen werden mit 21 Jahren noch keine vier Jahre Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Dies ist jedoch eine der Voraussetzungen für den Erhalt des Bleiberechts. Eine Antragsmöglichkeit auch für junge Erwachsene bis 27 Jahre – wie in früheren Entwürfen vorgesehen – wäre stattdessen folgerichtig und sachgerecht. Dies würde auch der Tatsache Rechnung tragen, dass Industrie- und Arbeitgeberverbände wie auch verschiedene Ministerpräsidenten derzeit einen sicheren Aufenthalt für Jugendliche in Ausbildung fordern.
Die Wohlfahrtsverbände und PRO ASYL fordern zudem die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende, Geduldete sowie Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln sowie die Abschaffung des Nachweises der Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug. Dies ist auch nach EU-Recht zwingend geboten.