23.01.2018

Fortbildung für Berater_innen: Flucht und Trauma

Der AK Asyl Bielefeld und die Klinik für Psychotherapeutische und Psychosomatische Medizin des EvKB bieten am 06. Februar 2018 eine Fortbildungen für Berater_innen zum Thema Flucht und Trauma an.

Faksimile Einladung Fortbildung

Der AK Asyl Bielefeld und die Klinik für Psychotherapeutische und Psychosomatische Medizin des EvKB haben im Mai 2014 mit der Arbeit im Rahmen des Psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge (PSZ) begonnen. Ziel des PSZ ist es, speziell für traumatisierte Flüchtlinge in Bielefeld und Umgebung, ein sozialarbeiterisches Angebot in Verbindung mit psychotherapeutischen Interventionen zu etablieren. Hierzu zählen Einschätzung sowie diagnostische Abklärung in Bezug auf mögliche Traumafolgeerkrankungen, ambulante Kriseninterventionen und Therapieangebote, aber auch Schulungen, Fortbildungen und Intervisionsangebote für Helfer*innen, die in die Begleitung der Flüchtlinge eingebunden sind.

Im Jahr 2018 möchten wir ein Fortbildungsangebot machen, das sich speziell an Berater_innen richtet. In einer halbtägigen Veranstaltung wollen wir zu folgenden Inhalten informieren:

  1. Die Situation traumatisierter Menschen und der Bedarf von Stabilisierung und Anhörungsbegleitung (Referentin: M.A. EW Lina Honens)
  2. Grundlagen der Psychotraumatologie, Zugangswege zu Behandlung und Einführung in Stabilisierungstechniken (Referentin: Psychologin M.Sc. Dorothee Gabler,)
  3. Selbstfürsorge und Psychohygiene (Referentin: Dr. Roswitha Ewald, Fachärztin für Psychotherapie und Psychosomatik)

Termine: Dienstag, den 06.02.2018 von 14 bis 20 Uhr

Wo: In den Räumlichkeiten der Klinik für psychotherapeutische und psychosomatische Medizin, Schildescherstrasse 103 p, Konferenzraum 2. Etage (Raum 2.01)

Teilnahmegebühr: 40 €. Bitte bringen Sie die Teilnahmegebühr in bar zur Veranstaltung mit. Die Teilnahme wird durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt.

Wir bitten um Anmeldung per Mail an: christine.domke@remove-this.evkb.de

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Teilnehmer_innen-Zahl auf 20 Teilnehmer_innen begrenzen
müssen sowie die Mindestteilnehmerzahl bei 7 Teilnehmer_innen liegt.