Artikel: Angriffe und Anschläge gegen Geflüchtete in OWL
Menschen verlassen ihre Herkunftsländer auf der Suche nach Schutz vor Krieg, Terror, Unterdrückung, Armut, Hunger und Not. Mit der Hoffnung auf eine sicherere Zukunft und neue Perspektiven machen sich viele auf den beschwerlichen und gefährlichen Weg. Einige schaffen es nach Europa, wenige bis nach Deutschland. Einmal hier angekommen stehen einem guten Leben in Sicherheit nicht nur ein unmenschliches bürokratisches Asylverfahren entgegen, sondern auch direkte rassistisch motivierte Bedrohung und Gewalt. In diesem Artikel soll ein Einblick über Vorkommnisse der letzten Monate in Ostwestfalen-Lippe und darüber hinaus gegeben werden sowie der politische und gesellschaftliche Zusammenhang, in dem die Übergriffe stehen, beleuchtet werden.
Statistik: Anzahl von Angriffen und Anschlägen
In ganz Deutschland ist eine zunehmende Zahl von Übergriffen, Gewalt und Anschlägen, die sich gegen Geflüchtete richten, zu verzeichnen. Zu dieser Einschätzung kommen sowohl staatliche als auch zivilgesellschaftliche Stellen.
So zählt das Bundeskriminalamt (BKA) für das Jahr 2015 nicht weniger als 1.305 rechte Delikte gegen Geflüchtete, was fast einer Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr entspricht (2014: 482). Außerdem werden mit 1.031 Angriffen auf Unterkünfte von Geflüchteten mehr als fünf Mal so viele registriert wie im Vorjahr (2014: 199). Die Zahlen des BKA basieren auf der Erfassung von Delikten des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK). In dieser offiziellen Liste tauchen viele Fälle nicht auf. Erfasst werden nur diejenigen, die direkt gegen Geflüchtete oder ihre Unterkünfte gerichtet sind. Findet ein Übergriff nur eine Straßenkreuzung von einer Unterkunft entfernt statt, wird dieser womöglich nicht in den rechten Kontext gerückt.
Die „Chronik flüchtlingsfeindlicher Vorfälle“, dokumentiert von der „Amadeu Antonio Stiftung“ (AAS) und „Pro Asyl“, verzeichnet für das Jahr 2015 dagegen 1.266 Angriffe auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte (2014: 247), davon 189 tätliche Übergriffe (Körperverletzungen) und 138 Brandanschläge. Für die Chronik werden auch Berichte aus den Medien hinzugezogen. Für das Jahr 2016 zählte die Chronik bis Oktober bereits 1.092 Angriffe, davon 217 tätliche Übergriffe auf Geflüchtete und 115 Brandanschläge.
Für Ostwestfalen-Lippe (die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn und die Stadt Bielefeld) sind basierend auf offiziellen staatlichen Statistiken (Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, BKA) und Medienberichten für 2015 und das erste Quartal 2016 – also innerhalb von 15 Monaten – mehr als 100 Angriffe und Anschläge auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte zu verzeichnen. Die bedeutet, dass sich in OWL – in unserer Nachbarschaft – etwa alle vier Tage ein Vorfall ereignet und öffentlich wird. Die Zahlen sprechen für sich: 33-mal wurde strafrechtlich relevant gegen Geflüchtete gehetzt (Volksverhetzung) oder Nazi-Propaganda verbreitet. Dreißigmal kam es zu Sachbeschädigungen, zu Ungunsten geflüchteter Menschen oder gegen ihre Unterkünfte. Zudem sind 15 Körperverletzungsdelikte aktenkundig geworden. In etwa zehn Fällen kam es zu Nötigungen oder Bedrohungen gegenüber geflüchteten Menschen. Achtmal wurde wegen Brandstiftungen an Unterkünften für geflüchtete Menschen ermittelt. Teilweise waren die Unterkünfte unbewohnt und befanden sich noch im Bau, teilweise wohnten dort Menschen, was somit auch als versuchter Mord aufgefasst werden kann. Mehrfach wurde mit Schusswaffen auf oder in bedrohlicher Weise um Geflüchtetenunterkünfte herum geschossen.
Exemplarische Vorfälle in Ostwestfalen-Lippe
Schüsse und Volksverhetzung – Port Westfalica-Vennebeck
Am Samstag, den 17. Januar 2015 beschoss nachts eine Gruppe von etwa sechs Männern eine bewohnte Unterkunft für Geflüchtete in Porta Westfalica-Vennebeck (Kreis Minden-Lübbecke) aus einer Pistole mit Farbkugeln. Die Fassade wurde erheblich beschmutzt. Etwa eine Stunde später kehrten die Täter zurück, riefen rassistische Parolen und hämmerten an Türen und Fenstern. Die zuvor von Anwohner_innen gerufene Polizei war zu diesem Zeitpunkt schon wieder abgerückt. Wenige Tage später kommentierte der „Stützpunkt Hermannsland" der Nazi-Partei "Der III. Weg" im Internet die Angriffe als: „So weit, so gut!" Die Ermittlungen wurden eingestellt, ohne dass die Täter belangt wurden.
Brandstiftung / versuchter Mord – Porta Westfalica-Eisbergen
Am Montag, den 14. September 2015, gegen 23:30 Uhr wurden in Porta Westfalica-Eisbergen (Kreis Minden-Lübbecke) zwei mit Benzin gefüllte Flaschen gegen eine von 37 Menschen bewohnte Unterkunft geworfen. Ein Brandsatz verfehlte nur knapp das Küchenfenster, in dem sich ein Vater mit seinem Baby aufhielt. Der andere Brandsatz verfehlte glücklicherweise sein Ziel. Die aus dem Schlaf geschreckten Bewohner_innen löschten eiligst die Flammen. Es wurde glücklicherweise niemand verletzt oder gar getötet. Die alarmierte Polizei sicherte den Tatort und ermittelte anhand von DNA-Spuren die Täter_innen. Gegen drei Männer und eine Frau begann am 4. Oktober 2016 vor dem Amtsgericht Minden der Prozess wegen schwerer Brandstiftung.
Dem Prozess-Auftakt war ein juristisches Hin und Her vorangegangen. Das Amtsgericht Minden zog in Betracht, dass es sich bei dem Anschlag um eine versuchte Tötung gehandelt haben könnte, was bei einem Versuch, ein Gebäude, in dem Menschen leben, anzuzünden, naheliegend ist. Da für ein solch schweres Vergehen übergeordnete Gerichte zuständig sind, wurde das Verfahren zunächst abgegeben. Doch das Amtsgericht Minden, die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Bielefeld waren sich uneins. Nach Aktenlage wurde die Tat als eine versuchte schwere Brandstiftung abgetan. Dabei hat sich das Landgericht die Aussagen von Beschuldigten zu Eigen gemacht und nicht, wie gewöhnlich und geboten, zurückhaltend bewertet. Angeblich wollten die Beschuldigten nur „ein Zeichen gegen Flüchtlinge setzen“. Durch die Zurückweisung des Landgerichts ist nun wieder das Amtsgericht zuständig und möglicherweise bereits in der Beweisaufnahme eingeschränkt.
Gefährliche Körperverletzung – Paderborn
Am Montag, den 25. Januar 2016, gegen 22 Uhr wurden in der Paderborner Innenstadt zwei 16-jährige Geflüchtete auf offener Straße von drei Männern bedrängt, bedroht und angegriffen. Als die beiden Jugendlichen vor einem Hotel warteten, wurden sie von den Tätern auf Englisch angesprochen. Unvermittelt sprühte ein Täter mit Tränengas und traf die beiden jungen Menschen im Gesicht, die sich daraufhin mit tränenden Augen in die Hotel-Lobby zurückzogen. Die Täter flohen. Die Verletzten ließen sich später ambulant in einem Krankenhaus behandelt. Der Staatsschutz der Bielefelder Polizei sucht immer noch nach den Tätern.
Sachbeschädigung – Verl
Am 14. November 2015 klingelten fünf junge Männer mehrfach an einer Geflüchteten-Unterkunft in Verl (Kreis Gütersloh). Sie bewarfen Fenster mit einem Baseball und demolierten ein Oberlicht mit einer Eisenstange. Weiterhin schlugen sie die Eingangstür mit einem vor der Unterkunft befindlichen Blumenkübel ein und zerstörten mehrere Glasscheiben. Anschließend zündeten die Täter diverse Feuerwerkskörper und Böller und warfen diese durch die zerbrochenen Scheiben in den Eingangsbereich des Gebäudes. Die Polizei schnappt sie ungewöhnlich schnell. Zum Tatmotiv gibt die Polizei an: „Frustabbau aufgrund privater Probleme."
Rassistische Propaganda – Detmold
Am 23. Februar 2016 tauchten in der Innenstadt von Detmold (Kreis Lippe) Holzkreuze beschriftet mit rassistischen Parolen wie beispielsweise "Asylflut stoppen, sicher leben!" oder "Masseneinwanderung - nein danke!" auf. Die aus Dachlatten zusammengesetzten, etwa fünfzig Zentimeter langen und dreißig Zentimeter breiten, weiß lackierten Kreuze wurden über Nacht an mehreren Stellen aufgestellt und an Laternenmasten befestigt. Die Polizei sammelte die Kreuze ein, zwei große Müllsäcke waren gefüllt. Ein ranghoher Mitarbeiter des Bielefelder Staatsschutzes war sich nicht sicher, ob eine Straftat vorliege.
Schüsse – Schieder-Schwalenberg
Am frühen Sonntagmorgen, am 27. März 2016, gegen 5 Uhr schoss ein wegen Drogendelikten polizeibekannter 18-jähriger Blomberger mit einem Luftgewehr siebenmal auf drei Fensterscheiben einer Unterkunft für Geflüchtete in Schieder-Schwalenberg. Hinter einem der Fenster stand ein Mensch. Nur durch Zufall wurde niemand verletzt, da die Kugeln größtenteils in den Scheiben stecken blieben. Im August 2016 fand der Gerichtsprozess statt. Obwohl die Tat zunächst als versuchte gefährliche Körperverletzung gegolten und dem Täter damit eine Gefängnisstrafe gedroht hatte, wurde er zu einer sogenannten Vorbewährung verurteilt, muss also zunächst keine Strafe verbüßen.
Dunkelziffer
Statistisch nicht erfasst sind die unzähligen Fälle von Hetze gegen Geflüchtete im Internet, beispielsweise beim Kurznachrichtendienst „Twitter“ oder dem sozialen Netzwerk „Facebook“. Ebenso wenig mitgezählt sind rechtspopulistische und neonazistische Kundgebungen und Aufmärsche, das Verkleben von Propaganda-Material, das Verteilen von Flugblättern sowie das Verbreiten rechter Parolen. Obwohl hier oftmals ein hohes Maß an Menschenverachtung zum Ausdruck kommt, werden diese Vorfälle häufig nicht zur Anzeige gebracht oder sind als „Meinungsäußerung“ strafrechtlich nicht relevant.
Es ist also davon auszugehen, dass die tatsächlichen Zahlen von Übergriffen und Anschlägen weit höher liegen als es die offiziellen Statistiken glauben machen. Viele Taten werden nie an die Öffentlichkeit gelangen. Opfer rassistischer Gewalt zeigen Vorfälle oftmals nicht bei der Polizei an. Sie haben Angst vor weiterer Stigmatisierung, wollen im Laufe der Ermittlungen nicht erneut mit der Tat konfrontiert werden, haben schlechte Erfahrungen mit Behörden gemacht (z. B. durch ständige illegitime Kontrollen anhand von Racial Profiling) oder befürchten Auswirkungen auf laufende Asylverfahren.
Rolle der Medien: Alles weit weg
In den lokalen und überregionalen Medien werden nur die besonders heftigen Ereignisse kurzzeitig thematisiert. Immer noch werden Rassismus und die damit begründeten tätlichen Angriffe als „ostdeutsches Phänomen“ dargestellt. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine Verharmlosung. Nur selten nehmen sich Journalist_innen wirklich die Zeit für ausführliche Recherchen. Oftmals werden Meldungen der Polizeibehörden unkritisch übernommen. Statt die betroffenen Geflüchteten zu Wort kommen zu lassen, werden nicht selten die sich ins Scheinwerferlicht drängenden Lokalpolitiker_innen zitiert. Diese versuchen dann einen möglichen Makel vom Namen ihrer Stadt abzuwenden und beteuern ausdauernd, dass es sich lediglich um „bedauernswerte Einzelfälle“ handele.
Tatmotive und Täter_innen
Rassistisch motivierte Taten gelten der Machtausübung und Einschüchterung. Den Tätern geht es dabei auch um politischen Einfluss und um die Erreichung konkreter politischer Ziele – so etwa die Schließung einer Geflüchtetenunterkunft in der Nachbarschaft. Der in der Gesellschaft vorhandene Rassismus wird durch gezielte Agitation verstärkt.
Selten tritt zutage, wer für Angriffe oder Anschläge verantwortlich ist. Das BKA hat die Tatverdächtigen bei Übergriffen gegen Geflüchtete und ihre Unterkünfte aus dem Jahr 2015 analysiert: Rund dreiviertel von ihnen kamen aus der Nachbarschaft, dem gleichen Ort, in dem die Tat begangen wurde, neunzig Prozent lebten in einem Umkreis von zwanzig Kilometern. Die Täter_innen waren meistens zwischen zwanzig und 25 Jahre alt und handelten in 42 Prozent der Fälle allein. In beinahe fünfzig Prozent aller betrachteten Fälle beging eine Gruppe von zwei bis fünf Personen die Tat. Von den Täter_innen wiederum waren mehr als die Hälfte polizeilich bekannt, ein Drittel der Tatverdächtigen fiel bereits zuvor dem Staatsschutz auf (z. B. wegen der Verbreitung von Nazi-Symbolen) und kann einer extrem rechten Szene (z. B. Autonome Nationalisten, Kameradschaft) zugeordnet werden. Bei etwa 18 Prozent der Tatverdächtigen gibt es sogar Erkenntnisse über einen Bezug zu einer extrem rechten Organisation (z. B. Mitgliedschaft in einer Partei).
Auffällig ist, dass in den Ermittlungen und Gerichtsverfahren häufig die erste Klassifizierung einer Tat durch die Polizei beibehalten wird. Falsche Beurteilungen verharmlosen häufig die Tat und sind schlecht zu korrigieren. Auch in der Justiz werden die Taten häufig verharmlost und entpolitisiert, indem rassistische Motive nicht als solche benannt werden. Im Gegensatz dazu müssen vielmehr private Probleme oder übermäßiger Alkoholkonsum für die Begründung der Tat herhalten. Das hintergründige Motiv – das ist Rassismus – wird verharmlost, obwohl das Tatmotiv als zentral für die Bemessung einer Strafe anzusehen ist.
Erschreckend ist außerdem, wie selten Täter_innen überhaupt ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden. Die Aufklärungsquote rassistischer Übergriffe ist gering und die Anzahl der daraus folgenden Anklagen entsprechend noch geringer. Ein Grund hierfür ist, dass Betroffene Taten nicht als rassistisch motiviert wahrnehmen. Ein anderer besteht darin, dass Opfern, wie etwa in Bezug auf die Morde des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), nicht geglaubt wird, was wiederum dazu führen kann, dass Betroffene und Zeug_innen das Vertrauen in die Ermittlungsbehörden verlieren und eine Zusammenarbeit verweigern. Das gilt insbesondere dann, wenn sie mit weiteren Bedrohungen rechnen müssen.
Einordnung
Spätestens seit 2014 verschärfte sich die Situation in den weltweiten Krisenregionen und ein größerer Anteil der Flüchtlinge erreichte Europa. Gleichzeitig lässt sich eine neue Dynamik rechter Kräfte feststellen, die massiven Auftrieb erhalten (z. B. die AfD). Rechte Akteur_innen schließen sich anlassbezogen oder auch langfristig vermehrt zusammen. Dies geschieht über die Grenzen von Szenen, Milieus und Organisationen hinweg, wie PEGIDA („Patriotische Europäer gegen eine Islamisierung des Abendlands“) oder HoGeSa („Hooligans gegen Salafismus“) vor Augen führen. Sie eint ihre Ablehnung von Einwanderung und rassistisches Denken.
Gleichzeitig agieren die etablierten Parteien wie gehabt und verschärfen weiterhin Gesetze, damit immer weniger Menschen bürokratisch und rechtlich die Möglichkeit haben, nach Deutschland zu gelangen oder gar dort zu bleiben. Zum Beispiel werden im Handstreich Staaten zu sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ erklärt, damit von dort stammende Menschen schneller abgeschoben werden können.
Die Nicht-Wahrnehmung von rassistischer Gewalt und Anschlägen führt zu einer Normalisierung und Verharmlosung von Rassismus. Doch Rassismus ist potentiell tödlich. Wir dürfen Übergriffe nicht als Normalität, als etwas, das eben irgendwie passiert, stehen lassen. Wir müssen nachhaken, wenn die Zeitung nicht oder nur wenig berichtet. Wir müssen nachfragen, warum nichts oder nur wenig getan wird, um Taten aufzuklären. Wir müssen wachsam sein, wenn Taten bei Polizei, Justiz, in den Medien und in der Öffentlichkeit als angeblich unpolitisch dargestellt werden. Wir müssen aufschreien und damit verdeutlichen, was passiert und was nicht getan wird, um zukünftige Anschläge zu verhindern. Wir müssen dem sich zuspitzenden politischen Klima etwas entgegensetzen. Denn wer gegen Minderheiten hetzt und Asylgesetze verschärft, um sich bei konservativen und rechten Wähler_innen anzubiedern, gießt Öl ins Feuer, in dem Menschen zu Tode kommen, weil Neonazis, Rassist_innen oder Nachbar_innen Taten folgen lassen. Vor allem aber müssen wir solidarisch mit den Betroffenen rassistischer Gewalt sein: Täter_innen nützt die räumliche und gesellschaftliche Isolation vieler Geflüchteter. Es ist nie zu spät, in Kontakt mit (neuen) Nachbar_innen zu kommen und zu fragen, ob sie Unterstützung wünschen.
Zusammenarbeit mit der „Mobilen Beratung“
Der Artikel entstand dankenswerterweise in Zusammenarbeit mit der „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Detmold“.
Die „Mobile Beratung“ bietet ihre Unterstützung allen Organisationen, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen an, die vor Ort akute Probleme mit extrem rechten oder rassistischen Vorkommnissen haben. Über eine Unterstützung in akuten Krisensituationen hinaus, begleiten die „Mobile Beratung“ Bündnisse, Vereine, Initiativen, Institutionen und Einrichtungen auch längerfristig. Für Multiplikator_innen aus beispielsweise Schule, Verwaltung, Jugendarbeit und Sportvereinen bietet die „Mobile Beratung“ Seminare und Fortbildungen zu den Themen extreme Rechte, Rassismus, Antisemitismus und weiteren Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung an. Über ein landesweites Netzwerk steht die „Mobile Beartung“ in regelmäßigem Kontakt mit weiteren im Feld engagierten Institutionen und Einrichtungen wie den Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt, der Aussteiger_innen-Beratung, den Antidiskriminierungsbüros, dem Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit in Nordrhein Westfalen (IDA-NRW) oder dem Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus und Neonazismus an der FH Düsseldorf (FORENA).